Übersicht
Erlass | SR-/sGS-Nr |
Landwirtschaftliche Zonengrenzen der Schweiz | |
Direktzahlungsverordnung | |
Berg- und Alpverordnung | http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20102725/index.html |
Strukturverbesserungsverordnung | http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19983466/index.html |
Landwirtschaftsverordnung SG | |
Bäuerliches Bodenrecht | |
Verordnung Milchverarbeitung in Sömmerungsbetrieben | |
Reglement "Regionalmassnahmen" von Schweizer Alpkäse |
Landwirtschaftliche Zonengrenzen der Schweiz
Der landwirtschaftliche Produktionskataster der Schweiz definiert in topografischen Karten das Talgebiet, die Bergzonen und das Sömmerungsgebiet. Er ist Grundlage für die Beitragsberechtigung von Sömmerungsbeiträgen und Investitionshilfen.
Der Bund hat mit der AP 2014-17 die Sömmerungsbeitragsverordnung aufgehoben und die Bestimmungen in die Direktzahlungsverordnung integriert. Die wesentlichen Änderungen umfassen:
· Erhöhung des Sömmerungsbeitrages von Fr. 330.- auf Fr. 400.- pro Normalstoss
· Die Einführung eines Alpungsbeitrages in der Höhe von Fr. 370.- pro Normalstoss für den Tierhalter (Bestösser)
· Die Einführung von Beiträgen in der Höhe von Fr. 200.- pro Hektare Biodiversitätsförderflächen im Sömmerungsgebiet
· Die Einführung von Landschaftsqualitätsbeiträgen (bis max. Fr. 240.- pro Normalstoss)
Gemäss Verordnung des Bundes über die Kennzeichnung „Berg“ und „Alp“ für landwirtschaftliche Erzeugnisse und verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse darf Alpkäse nur als solcher bezeichnet werden, wenn sowohl die Produktion der Milch als auch die Verarbeitung im Sömmerungsgebiet stattfindet.
Der Bund hat im Sommer 2014 offizielle Zeichen für Berg- und Alpprodukte festgelegt mit dem Ziel, den offiziellen Schutz dieser Produkte und die Transparenz zu fördern. Die Zeichen dürfen verwendet werden, wenn die Produkte die Anforderungen der Berg- und Alpverordnung erfüllen.
Strukturverbesserungsverordnung
Bund und Kantone richten für Strukturverbesserungsmassnahmen (Alpgebäude, Milchverarbeitung, Erschliessung) Beiträge und Investitionshilfen aus.
Genaue Auskunft finden Sie hier.
Pachtzinszuschlag (Eigentümeranteil am Sömmerungsbeitrag)
Wenn der Alpeigentümer die Kosten für die Infrastruktur trägt und die notwendigen Alpverbesserungen vornimmt, kann er aufgrund der kantonalen Landwirtschaftsgesetzgebung einen Pachtzinszuschlag erheben (Eigentümeranteil am Sömmerungsbeitrag).
Die Erlasse des Bundes über das bäuerliche Bodenrecht regeln den Verkauf von Alpen und Alprechten.
Im Kanton St.Gallen der Verkauf von Alprechten bis höchstens 2 Kuhrechten nicht den Bestimmungen des bäuerlichen Bodenrechts unterstellt.
Auskunft: Landw. Beratung (LZSG):
Verordnung Milchverarbeitung in Sömmerungsbetrieben
Die Verordnung des EDI legt die Hygienebestimmungen für die Verarbeitung von Milch in Sömmerungsbetrieben fest.
Im weiteren gilt die Hygieneverordnung des EDI.